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Rürup-Rente (Basis-Rente) In seinem Urteil vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, die unterschiedliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten neu zu regeln. Mit dem seit dem 1.1.2005 in Kraft getreten Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber diese Auflage erfüllt. Die Altersvorsorge ist zukünftig in den drei Schichten zu sehen. Schicht 3 - Kapitalanlageprodukte
Schicht 2 - Zusatzversorgung
Schicht 1 - Basisversorgung
Der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wird seitdem neu geregelt. (Tabelle 1)
Steuerliche Entlastung
durch die neue Regelung Altersvorsorgeaufwendungen Hier für können 20.000 € für Alleinstehende bzw. 40.000 für Ehepaare maximal in Ansatz gebracht werden. Der Gesetzgeber hat die Abzugsfähigkeit allerdings mit einer Übergangszeit versehen. Siehe folgende Tabelle (Tabelle 2)
Sonstige
Vorsorgeaufwendungen Angestellte Steuerpflichtige können 1.500 € selbständige Steuerpflichtige, 2.400 € sonstige Vorsorgeaufwendungen nach Tabelle 1 absetzen. Für Verheiratete verdoppelt sich der Abzugsbetrag. Durch die neue Gestaltung der Sonderausgaben kommt es bei Selbständigen wie auch bei Angestellten zu Einkommensteuerreduzierungen. Tipp: Diese Reduzierungen sollten umgehend in die Altersvorsorge investiert werden, da die Renten und andere Einkünfte bei Renteneintritt besteuert werden. Rentenbesteuerung Mit der geänderten Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen, wurde auch die Rentenbesteuerung komplett verändert. Rentnerinnen und Rentner müssen einen vom Jahr des Rentenbeginns abhängigen Prozentsatz ihrer Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen versteuern. Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil und wird ab Rentenbeginn für die gesamte Laufzeit der Rente fortgeschrieben. Der Grundfreibetrag beträgt ab 2013 für Alleinstehende 8.130 €/Jahr und für Verheiratete 16.260 €/Jahr
Aufgrund dieser neuen steuerlichen Regelungen ergeben sich neue Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Mit der Basis-Rente
(Rürup-Rente) haben erstmals auch Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit
steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Mit der Basisrente bietet sich ein
Vorsorgebaustein, der sich direkt im Sonderausgabenabzug bemerkbar macht. Auch
Angestellte profitieren hiervon, wenn sie mit ihrem Einkommen über dem
Durchschnitt liegen. Die Rürup-Rente
gehört zu Schicht 1 der Basisversorgung und ist abzugsfähig wie in Tabelle 2
beschrieben. Damit eine Basis-Rente berücksichtigungsfähig ist, hat der Gesetzgeber hierfür bestimmte Eigenschaften vorgeschrieben. So darf eine Basis-Rente
sein. Mittlerweile gibt es unterschiedlich ausgestattetet Varianten der Basis-Rente. Die Basis-Rente darf mit Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenschutz, ausgestattet werden. Das Kapital ist zwar nicht vererbbar aber eine Hinterbliebenenschutz in Form einer lebenslangen Hinterbliebenenrente ist bei einigen Versicherungen kostenlos möglich. Die Basis-Rente ist in der Ansparphase Hartz IV sicher und abgeltungssteuerfrei Eine Rürup-Rente kann man als klassische Rentenversicherung, Fondspolice oder Fondssparplan abschließen Da die Thematik sehr komplex ist, empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung. Damit die Beratung Hand und Fuß hat, benötige ich einige Informationen von Ihnen. Füllen Sie hierfür enfach den Fragebogen aus aus. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||