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Abgeltungssteuer

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer, die am 1.1.2009 in Deutschland eingeführt wurde, ist eine Quellensteuer. Das heißt die Besteuerung der Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne findet direkt an der Quelle statt: bei der Bank, bei der Fondsgesellschaft oder den Plattformen für Kapitalanlageprodukte.(Bei inländischen Stellen)


Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Sie beträgt 25 % plus Soli = 26,38 % wenn Kirchensteuerpflicht besteht, erhöht sie sich noch um den Kirchensteueranteil.


Wie ist der Werbungskostenabzug geregelt?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag und der Sparerfreibetrag sind jetzt in einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt 801 EUR bzw. für Verheiratete bei Zusammenveranlagung 1.602 EUR. Als Anleger können Sie bei den Kapitalerträgen keine Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, mehr absetzen. Abgeltungssteuer wird erst dann erhoben, wenn der Pauschbetrag überschritten ist.


Hat die Abgeltungssteuer nur Nachteile?
  • Kapitalanleger, mit einem Steuersatz über 25% zahlen zukünftig nur noch maximal 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. Sie sparen durch die neue Abgeltungssteuer zukünftig Steuern. Das betrifft aber nur Kapitalanleger, die ihr Kapital in festverzinslichen Wertpapieren oder Festgeld anlegen. Anleger von Aktien oder Investmentfonds zahlen hier mehr Steuern
  • Steuerpflichtige deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in der Steuererklärung die Kapitalerträge angeben und werden durch die neue Abgeltungssteuer nicht benachteiligt. Sie erhalten hierfür von ihrer Bank oder Kapitalanlagegesellschaft eine entsprechende Bescheinigung über ihre Kapitalerträge. Durch eine Günstigerprüfung vom Finanzamt, wird sicher gestellt, dass kein höherer Steuersatz als der persönliche angesetzt wird. Eventuell zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wird zurückgezahlt.

Welche Kapitalanlagen sind von der Abgeltungssteuer betroffen?

Anlageform

Zinsen/Mieten

Dividenden

Kursgewinne

Aktien

 

x

x

Festverzinsliche Wertpapier

x

 

x

Aktienfonds

 

x

x

Rentenfonds

x

 

x

Geldmarktfonds

x

 

x

Dachfonds

x

x

x

Mischfonds

x

x

x

Offene Immobilienfonds

x

 

x

AS-Fonds

x

x

x

Hedgefonds

x

x

x

Steueroptimierte Rentenfonds

x

 

x

Private-Equity-Fonds

 

x

x

Zertifikate

x

 

x

Fondssparpläne

x

x

x

VL-Verträge

x

x

x

Bausparverträge

x

 

 

REITs

 

x

x

Sparbuch

x

 

 

Festgeld

x

 

 

Sichteinlagen

x

 

 

Wie sind Investmentfonds von der Abgeltungssteuer betroffen?

Sämtliche Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Ebenso Kursgewinne für Fondsanteile, die nach dem 1.1.2009 erworben wurden. Für Sie bedeute das, dass auch Kursgewinne bei Umschichtungen zu einer Steuerlast führen. Um dies zu vermeiden, sind bestimmte Maßnahmen zu treffen.


Welche Fragen stellen sich Ihnen als Anteilseigner von Investmentfonds?
  • Ist es egal, ob ich ausschüttende oder thesaurierende Investmentfonds habe?
  • Gibt es einen Unterschied, ob ich inländische oder ausländische Fonds habe?
  • Macht es einen Unterschied, ob meine Fonds im Inland oder im Ausland lagern?
  • Was mache ich mit meinen Investmentsparplan?
  • Welche Fonds sind für mich in Bezug auf die Abgeltungssteuer vorteilhaft?
  • Welche Kapitalanlage ist in Bezug auf die Abgeltungssteuer für mich von Vorteil?
  • Gibt es Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen?
  • Hilft mir eine NV-Bescheinigung
  • .....und viele weitere Fragen
Wie sieht meine Hilfe für Sie aus?
  • Ich beantworte Ihnen alle Fragen zum Thema Abgeltungssteuer
  • Ich analysiere Ihr Vermögen (mit Ausnahme von Aktien)
  • Ich erarbeite mit Ihnen Ihre Anlageziele
  • Ich erstelle Ihnen eine Anlagestrategie, mit der Sie auch zukünftig Abgeltungssteuer vermeiden und Ihr Kapital dadurch sogar vermehren.
  • Ich führe erforderliche Umschichtungen mit Ihnen durch
Anlagen die ich Ihnen empfehle?
  • Basis Fonds
  • Dachfonds
  • Vermögensverwaltende Fonds
  • Mischfonds
  • Offene Immobilienfonds
  • Fondspolice
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