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Abgeltungssteuer
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer, die ab 1.1.2009 in Deutschland eingeführt wird, ist eine Quellensteuer.
Das heißt die Besteuerung der Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne findet direkt an der Quelle statt: bei der Bank,
bei der Fondsgesellschaft oder den Plattformen für Kapitalanlageprodukte.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Sie beträgt 25 % plus Soli = 26,38 % wenn Kirchensteuerpflicht besteht, erhöht sie sich noch um den Kirchensteueranteil.
Wie ist das mit dem Halbeinkünfteverfahren und der Spekulationsfrist?
Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Kursgewinne entfällt ebenso wie die 12 monatige Spekulationsfrist.
Zukünftig werden 100% der Dividenden und Veräußerungsgewinne versteuert. Veräußerungsgewinne werden nur besteuert für Wertpapiere
, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden. Für Zertifikate gibt es eine Sonderregelung
Wie ist der Werbungskostenabzug geregelt?
Der Werbungskosten-Pauschbetrag und der Sparerfreibetrag sind jetzt in einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst.
Dieser beträgt 801 € bzw. für Verheiratete bei Zusammenveranlagung 1.602 €. Als Anleger können Sie bei den Kapitalerträgen keine Werbungskosten,
wie z.B. Depotgebühren, mehr absetzen. Abgeltungssteuer wird erst dann erhoben, wenn der Pauschbetrag überschritten ist.
Hat die Abgeltungssteuer nur Nachteile?
- Für Kapitalanleger, mit einem Steuersatz über 25% zahlen zukünftig nur noch maximal 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer.
Sie sparen durch die neue Abgeltungssteuer zukünftig Steuern.
- Steuerpflichtige deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können in der Steuererklärung die Kapitalerträge angeben
und werden durch die neue Abgeltungssteuer nicht benachteiligt. Sie erhalten hierfür von ihrer Bank oder Kapitalanlagegesellschaft
eine entsprechende Bescheinigung über ihre Kapitalerträge. Durch eine Günstigerprüfung vom Finanzamt, wird sicher gestellt,
dass kein höherer Steuersatz als der persönliche angesetzt wird. Eventuell zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wird zurückgezahlt.
Welche Kapitalanlagen sind von der Abgeltungssteuer betroffen?
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Anlageform
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Zinsen/Mieten
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Dividenden
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Kursgewinne
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Aktien
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Festverzinsliche Wertpapier
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Aktienfonds
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Rentenfonds
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Geldmarktfonds
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Dachfonds
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Mischfonds
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Offene Immobilienfonds
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AS-Fonds
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Hedgefonds
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Steueroptimierte Rentenfonds
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Private-Equity-Fonds
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Zertifikate
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Fondssparpläne
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VL-Verträge
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Bausparverträge
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REITs
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Sparbuch
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Festgeld
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Sichteinlagen
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Wie sind Investmentfonds
von der Abgeltungssteuer betroffen?
Sämtliche Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer.
Ebenso Kursgewinne für Fondsanteile, die nach dem 1.1.2009 erworben wurden. Für Sie bedeute das, dass auch
Kursgewinne bei Umschichtungen zu einer Steuerlast führen. Um dies zu vermeiden, sind bestimmte Maßnahmen zu treffen.
Welche Fragen stellen sich Ihnen als Anteilseigner von Investmentfonds?
- Ist es egal, ob ich ausschüttende oder thesaurierende Investmentfonds habe?
- Gibt es einen Unterschied, ob ich inländische oder ausländische Fonds habe?
- Macht es einen Unterschied, ob meine Fonds im Inland oder im Ausland lagern?
- Was mache ich mit meinen Investmentsparplan?
- Welche Fonds sind für mich in Bezug auf die Abgeltungssteuer vorteilhaft?
- Welche Kapitalanlage ist in Bezug auf die Abgeltungssteuer für mich von Vorteil?
- Gibt es Möglichkeiten, die Abgeltungssteuer zu umgehen?
- Hilft mir eine NV-Bescheinigung
- .....und viele weitere Fragen
Wie sieht meine Hilfe für Sie aus?
- Ich beantworte Ihnen alle Fragen zum Thema Abgeltungssteuer
- Ich analysiere Ihr Vermögen (mit Ausnahme von Aktien)
- Ich erarbeite mit Ihnen Ihre Anlageziele
- Ich erstelle Ihnen eine Anlagestrategie, mit der Sie auch zukünftig Abgeltungssteuer vermeiden und Ihr Kapital dadurch sogar vermehren.
Maßnahmen die ich für Sie durchführe
- Eventuelle Zusammenlegung von Depots wegen Verlustausgleich
- Eventuelle Eröffnung eines 2. Depots speziell für Sparpläne
- Erforderliche Umschichtungen
Anlagen die ich Ihnen empfehle?
- Basis Fonds
- Dachfonds
- Vermögensverwaltende Dachfonds
- Mischfonds
- Offene Immobilienfonds
- Fondspolice
- Versicherungsmantel
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